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Wusstest du, dass geplantes Biwakieren auch als Zelten gewertet wird? In Bayern ist Zelten und Biwakieren nur auf ausgewiesenen Plätzen oder nach Absprache mit dem Grundbesitzer erlaubt – ausgenommen in Schutzgebieten.
Dort geht der Schutz der Natur in der Regel vor und erlaubt keinerlei Übernachtungen.
Wenn du jedoch zum Beispiel durch Verletzung oder ein aufziehendes Gewitter in die Klemme kommst, kannst du natürlich ein Notbiwak beziehen.
Illustrationen: Peter Pfeiffer (www.pfeiffer-illustration.de)