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Die Erhabenheit der Berge hat die Menschen schon immer begeistert. Beim Bergsteigen und Wandern, den mit beliebtesten Bergsportarten in Bayern, bringen Ausdauer und Bewegung uns auf Touren, allein oder in Gemeinschaft werden unvergessliche Erlebnisse gemacht. Damit die hohe Frequentierung der Berge jedoch keine „unvergesslichen“ Spuren im Lebensraum von Tieren und Pflanzen hinterlässt, bitten wir jede*n um einen Verhaltens-Check. Denn oft ist der Grund für Fehlverhalten schlicht Unwissen oder Gedankenlosigkeit. Kleine Eingriffe mit weitreichenden Folgen für die Vegetation in der Höhe, die empfindlicher ist als im Tal.
Die Anreise sollte mit Bus und Bahn erfolgen. Viele Regionen bieten am Bahnhof Bergbusse an. Erfolgt die Anreise mit dem Auto, dann sollte man einen befestigten oder vorgesehenen Parkplatz benutzen und dazu genug Zeit einplanen, denn das viele Wildparken an Wegrändern oder in Wiesen zerstört Natur.
Neue oder bereits entstandene kleine Trampelpfade mögen harmlos wirken, durch Regenschauer oder Schneeschmelze erodiert der Boden jedoch, sodass es zu Schäden bis zu Hangrutschungen kommt.
Auch weghuschende Wildtiere sind nur für Wandernde eine Freude, für jedes einzelne Tier ist es eine Flucht. Besonders im Winter verbrauchen die Tiere dadurch besonders viel Energie, zu deren Erneuerung in dieser Jahreszeit zu wenig Nahrung vorhanden ist.
Hunde bitte nur an der Leine führen. Das ist besonders wichtig auf Almweiden. Nicht nur weil Kühe mit Jungtieren aggressiv auf Hunde reagieren. Öffnet man Viehgatter, müssen sie unbedingt wieder geschlossen werden: Entlaufenes Almvieh kann in der Natur erhebliche Schäden anrichten und bringt dem Bergbauern oder Senner zusätzliche Arbeit oder sogar Schaden.
Für viele Tiere sind die Dämmerungsstunden und die Nacht die wichtigste Phase, um ungestört fressen und Kraft sammeln können. Daher: planen Sie Ihre Tour so, dass Sie bei Einbruch der Dunkelheit wieder in der Zivilisation sind.
Der Müll soll im Rucksack wieder mitgenommen werden – auch biologische Abfälle, denn in der Höhe werden selbst sie wesentlich langsamer kompostiert.
Und wie geht man mit menschlichen Bedürfnissen um? Nur so viel wie nötig. Daher an zentralen Ausgangspunkten am besten schon einmal vorsorglich die öffentliche Toilette nutzen. Denn der Nährstoffeintrag kann zur Veränderung von Pflanzengesellschaften führen, Tiere schädigen und das Grundwasser beeinträchtigen.
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG). Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Betätigungen, die primär wirtschaftlichen oder ausschließlich sportlichen Intereressen wie etwa bei Wettkämpfen dienen, werden dagegen nicht vom Betretungsrecht umfasst; für diese ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.
Auch beim erlaubten Wandern in der freien Natur hat jeder folgende Pflichten einzuhalten (Art. 26 Abs. 2 BayNatSchG):
Nicht erlaubt ist daher das Wandern, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden.
Bei organisierten Veranstaltungen - das sind Veranstaltungen, die auf einen gemeinsam gefassten oder von einem Veranstalter stammenden Entschluss zurückgehen und nicht auf den engeren Familien- oder Bekanntenkreis begrenzt sind, sollte immer wenn möglich der Grundstückseigentümer gefragt werden. Außerdem ist Folgendes zu beachten: Die einzelnen Teilnehmer haben nur dann ein Betretungsrecht an Privatwegen und Flächen in der freien Natur, wenn
eine Beeinträchtigung der Grundstücke nicht zu erwarten ist (Art. 32 BayNatSchG).
Ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten nicht erlaubt ist daher das Betreten